Die Alternative zum Rosenkrieg – Die Nachbarschaft vom 25.03.2017
Die Alternative zum Rosenkrieg
Friedliche Trennung und Scheidung
Heute möchte ich Sie informieren, wie es möglich ist, die Phase von Trennung und Scheidung möglichst fair und unkompliziert zu durchlaufen: Ihre Ehe ist gescheitert, es ist Vieles zu regeln und es gibt so viele Fragen. Sie möchten keinen Rosenkrieg, sondern sind interessiert an fairen und konstruktiven Lösungen. Jetzt brauchen Sie fundierte juristische Beratung, Verständnis für Ihre Situation, einen individuellen Plan.
Ich empfehle meinen Mandantinnen und Mandanten dann die Kombination von einvernehmlicher Ehescheidung und einer außergerichtlichen Einigung über die Scheidungsfolgesachen ( Kinder, Unterhalt, Vermögen, Wohnung, Rente …).Die vielen Trennungsfälle, die so erfolgreich abgeschlossen werden konnten, bestätigen immer wieder, dass dies die menschlichste, kostengünstigste und schnellste Lösung ist. Alle Beteiligten werden so am wenigsten belastet. Vor allem wird diese Vorgehensweise den Interessen der beteiligten Kinder am meisten gerecht !
Am Anfang werden in einer umfassenden Trennungsberatung alle Aspekte Ihres Trennungsfalles besprochen und die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten gemeinsam entwickelt. Außerdem erfahren Sie alles Notwendige über Kosten, Fristen und zeitliche Abläufe.
Gem. § 1564 BGB muss nur die Ehescheidung an sich zwingend gerichtlich erfolgen. Alle Scheidungsfolgesachen können Sie außergerichtlich regeln. Der Scheidungsantrag kann erst beim Familiengericht eingereicht werden, wenn Sie ein Jahr lang von Ihrem Ehepartner getrennt leben. Die Zeit bis dahin kann sehr gut genutzt werden, um die Scheidungsfolgesachen unter anwaltlicher Begleitung mit dem Noch-Ehepartner außergerichtlich zu lösen und unter Umständen einen Vertrag hierüber zu schließen
(= Scheidungsfolgenvereinbarung).
Das anschließende gerichtliche Scheidungsverfahren ist überschaubar und ohne unangenehme Überraschungen, weil Sie ja bereits alles Übrige vorher geklärt haben. Ihr Rechtsanwalt reicht für Sie den Scheidungsantrag ein. Der Partner stimmt dem Scheidungsantrag zu, was möglich ist, ohne selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es schließt sich ein schriftliches Verfahren an, das weitgehend der RA für Sie führt. Abschließend findet ein Anhörungstermin vor Gericht statt, den Sie mit Ihrem RA gemeinsam wahrnehmen und welcher erfahrungsgemäß ca. 10 Minuten dauert. Wenn Sie auf Ihr Rechtsmittel verzichten, wird die Scheidung sofort rechtskräftig und sie verlassen frisch geschieden das Gericht.
Wenn Sie Interesse an friedlicher Trennung und Scheidung haben, erreichen sie mich gern unter: 02858/836060.