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Die Erfolgsgeschichte geht weiter – Niederrheinanzeiger-Dinslaken vom 18.11.2015

Die Erfolgsgeschichte geht weiter

Trennung und Scheidung ohne Rosenkrieg!

 

Liebe Leser! Im Trennungsfall ist dieses Vorgehen das Beste. Wer sich trennen möchte, sollte diese Möglichkeit kennen  und auch wissen, an welchen Rechtsanwalt er sich deswegen wenden kann. Denn Sie bestimmen selbst das Gesicht Ihrer Trennung ! Ob dies ein hässlicher Rosenkrieg wird, in dem alle noch vorhandenen Vorräte an Kraft, Lebensenergie, Zeit und Geld verbrannt werden und aus dem die Beteiligten beschädigter hervor gehen als vorher. Oder ob Sie mit Ihrem Noch-Partner friedlich und konstruktiv die individuelle Lösung Ihres Trennungsfalles finden. Es empfiehlt sich das Vorgehen in folgenden drei Schritten:

Schritt 1: Es ist wichtig, dass die Weichen sofort in die richtige Richtung gestellt werden. Sie müssen entscheiden, wo Sie hin möchten ! Daher sollte am Anfang eine umfassende rechtliche Trennungsberatung stehen. Hierin werden alle Punkte ausführlich besprochen, die in Ihrem Fall gelöst werden müssen, sowie die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Weiter bekommen Sie alle Informationen über Verfahrensabläufe, Fristen und Kosten.

Schritt 2: Der Scheidungsantrag kann erst nach dem Trennungsjahr beim Gericht eingereicht werden. Diese Zeit können Sie dann gut nutzen, um Ihre Scheidungsfolgesachen (wie Unterhalt, Zugewinn, Grundbesitz usw.) außergerichtlich zu lösen. Dies kann durch den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen. Die Trennungsberatung wird zeigen, welcher Weg in Ihrem Fall am Vorteilhaftesten ist.

Schritt 3: Nach einem Jahr kann  die einvernehmliche Scheidung beim Gericht beantragt werden. Das Scheidungsverfahren ist dann überschaubar und ohne böse Überraschungen, weil Sie ja bereits alles Übrige vorher außergerichtlich geklärt haben. Es ist ein schriftliches Verfahren, das weitgehend der RA für sie führt. Außerdem wird vom Gericht der Rentenausgleich durchgeführt durch Ermittlung und Teilung der Rentenanrechte. Auch hier bestehen Möglichkeiten, den gerichtlichen Versorgungsausgleich auszuschließen. Aus der Beratung wird sich ebenfalls ergeben, welches Vorgehen bzgl. der Rente in Ihrem Fall am Günstigsten ist. Abschließend findet ein Anhörungstermin vor Gericht statt, den Sie mit Ihrem RA gemeinsam wahrnehmen und welcher erfahrungsgemäß ca. 10 Minuten dauert. Wenn Sie auf Ihr Rechtsmittel der Beschwerde verzichten, wird die Scheidung sofort rechtskräftig und Sie verlassen frisch geschieden das Gericht.

 

Sie suchen einen Anwalt für friedliche Trennungen und Scheidungen im Raum Dinslaken, Hünxe, Wesel oder Duisburg?
Oder Sie haben Interesse an einer umfangreichen Trennungsberatung?

Erreichen Sie mich gern unter:

Scheidungsanwalt Monika Overländer – Rechtsanwältin für Familienrecht in Hünxe
Telefon: 02858/836060.
E-Mail: info@scheidungsanwaeltin-overlaender.de

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