Scheidungsanwalt für friedliche
Trennungen und Scheidungen und Rechtsanwältin für Familienrecht in Hünxe
Willkommen bei Monika Overländer
Monika Overländer hat in ihrer langjährigen Arbeit als Rechtsanwältin und Scheidungsanwalt in Hünxe einen besonderen Schwerpunkt heraus gebildet:
Die friedliche Trennung und Scheidung.
Sie ist der Überzeugung, dass ein Rosenkrieg nicht sein muss und dass im sensiblen Bereich des Familienrechts die besten Lösungen auf dem einvernehmlichen und außergerichtlichen Weg erzielt werden. So können interessengerechte und praktikable Ergebnisse erreicht werden bei gleichzeitiger Vermeidung von langwierigen, kostenintensiven und für alle Beteiligten psychisch sehr belastenden Gerichtsprozessen.
Dass dies funktioniert haben die vielen Trennungsfälle gezeigt, die so erfolgreich abgeschlossen werden konnten.
Daher wird sich Rechtsanwältin Overländer auch weiterhin in diesem Sinne engagieren, um für ihre Mandantinnen und Mandanten die beste Lösung zu finden
Kontakt & Beratung
Beratung
Gerne können Sie mich telefonisch oder über das Kontaktformular für eine erste Beratung kontaktieren.
02858/836060
oder nutzen Sie ganz einfach das Kontaktformular
Unser Schwerpunkt: Das Drei-Punkte-Programm
Friedliche Trennungen und Scheidungen
Die Trennungsberatung
Am Anfang sollte idealerweise eine umfassende Trennungsberatung erfolgen, damit alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird.
In dieser werden alle Aspekte Ihres Trennungsfalles besprochen und Sie erfahren alles, was jetzt wichtig ist, über Kosten, Fristen und zeitliche Abläufe. Die Trennungsberatung kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Häufig wird eine Trennungsberatung auch vorsorglich in Anspruch genommen, wenn der endgültige Entschluss zur Trennung noch nicht gefallen ist, um die Rechte und Pflichten im Fall einer Trennung zu kennen. Für die Trennungsberatung vereinbare ich regelmäßig ein pauschales Honorar mit meinen Mandantinnen/Mandanten. In angenehmer Atmosphäre bekommen Sie meine ungeteilte Aufmerksamkeit, wobei nicht auf die Uhr geschaut wird.
Die Scheidungsfolgen-
vereinbarung
Bei einer Trennung sind eine Reihe von Punkten zu regeln, die sog. Scheidungsfolgesachen, wie zum Beispiel:
der Unterhalt für den Ehegatten (Trennungsunterhalt, Nachehelicher Unterhalt), die Angelegenheiten der Kinder (Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht), der Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung, Übertragung von Grundbesitz), die Rechte an der bisherigen Ehewohnung, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, der Rentenausgleich(=Versorgungsausgleich), das Erbrecht des Ehepartners usw. Alle in Ihrem Fall relevanten Folgesachen sollten Sie in einer gütlichen, außergerichtlichen Vereinbarung mit Ihrem Noch-Ehepartner lösen. Streitige gerichtliche Verfahren zu den Folgesachen sollten nach Möglichkeit vermieden werden, da solche Gerichtsprozesse viel Zeit und Geld kosten und vor allem für alle Beteiligten (Kinder!) enorm belastend sind. Hier biete ich meine Begleitung bei der Verhandlung Ihrer Folgesachen an mit dem Ziel einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten. Die Beratung mit mir wird ergeben, welches Vorgehen Ihren Interessen am Meisten gerecht wird und wie die Lösung letztlich umgesetzt wird.
Die einvernehmliche Ehescheidung
Nur die Ehescheidung an sich und ggf. der Versorgungsausgleich müssen zwingend gerichtlich erfolgen.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren ist überschaubar und ohne unangenehme Überraschungen, wenn Sie Ihre Folgesachen bereits außergerichtlich und einvernehmlich geregelt haben. Ich reiche für Sie den Scheidungsantrag ein. Der Partner stimmt dem Scheidungsantrag zu, was möglich ist, ohne selbst einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es schließt sich ein schriftliches Verfahren an, welches ich für Sie führe. Sie müssen nur eingangs einmal einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen. Unter Umständen kommt auch ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Betracht oder Sie möchten hierzu eine individuelle Regelung treffen. Abschließend findet ein Anhörungstermin vor Gericht statt, den wir gemeinsam wahrnehmen und welcher erfahrungsgemäß ca. 10 Minuten dauert. Wenn Sie auf Ihr Rechtsmittel der Beschwerde verzichten, wird die Scheidung sofort rechtskräftig und Sie verlassen frisch geschieden das Gericht.
Presse & Medien
Publikationen und Veröffentlichungen
Friedliche Trennung und Scheidung – Die Nachbarschaft vom 03.06.2017
Im Guten Auseinander durch Scheidungsfolgenvereinbarung Friedliche Trennung und Scheidung An dieser Stelle informiere ich häufig…
Friedliche Trennung und Scheidung – Die Nachbarschaft vom 28.04.2017
Gute Gründe für den Scheidungsantrag! Friedliche Trennung und Scheidung Vor kurzem kam eine Mandantin zur…
Die Alternative zum Rosenkrieg – Die Nachbarschaft vom 25.03.2017
Die Alternative zum Rosenkrieg Friedliche Trennung und Scheidung Heute möchte ich Sie informieren, wie es…
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