Friedliche Trennung und Scheidung – Die Nachbarschaft vom 03.06.2017
Im Guten Auseinander durch Scheidungsfolgenvereinbarung
Friedliche Trennung und Scheidung
An dieser Stelle informiere ich häufig über die friedliche Trennung und Scheidung und empfehle meinen Mandantinnen und Mandanten in drei Schritten vorzugehen: 1. Umfassende Trennungsberatung am Anfang 2. Einen außergerichtlichen Vertrag schließen über die Scheidungsfolgen 3. Einvernehmliche Ehescheidung vor Gericht. Heute möchte ich Ihnen die Vorteile der Scheidungsfolgenvereinbarung ans Herz legen:
Sind bei Ihrer Trennung Scheidungsfolgen zu regeln wie Unterhalt, Zugewinn (Aufteilung des gemeinsamen Vermögens), Grundbesitz inklusive Eigentumsübertragung usw. sollte dies vorzugsweise außergerichtlich geschehen. Sie haben die Möglichkeit die Lösung dieser Themen mit dem bisherigen Partner auszuhandeln und hierüber einen Vertrag zu schließen. Umfassend und endgültig können alle Ihre Scheidungsfolgen in einem Vertrag geregelt werden, der so gestaltet werden kann, dass er rechtsverbindlich ist wie ein Gerichtsbeschluss zum Beispiel hieraus vollstreckt werden kann.
Die Vorteile dieses Vorgehens haben sich immer wieder bestätigt: Sie sind konstruktiv und gestalten selbst Ihre individuelle Lösung. Dieser Weg ist kostengünstiger und schneller als ein Rechtsstreit vor Gericht, welcher, da mache ich Ihnen nichts vor, über Jahre hinweg den Lebensinhalt bestimmen und enorm viel Lebensfreude kosten kann ! Weiter ist diese Vorgehen am Wenigsten belastend für alle Beteiligten, was vor allem von Bedeutung ist, wenn das ehemalige Paar weiterhin als Eltern gemeinsamer Kinder verbunden bleibt.
Ein Beispiel: Laura möchte die gemeinsame Eigentumswohnung (alternativ das Haus) übernehmen. Stephan wird ihr seinen Eigentumsanteil übertragen und hierfür die Lebensversicherung (alternativ seine betriebliche Altersversorgung oder eine Abfindung in Geld) bekommen. Die Ersparnisse werden sie teilen. Unterhalt wird für eine Übergangszeit vereinbart. Laura und Stephan schließen hierüber eine Scheidungsfolgenvereinbarung und erklären auch abschließend den Verzicht, künftig keine Ansprüche mehr gegen den Anderen zu stellen. Die beiden haben ihre Angelegenheiten geregelt und der einvernehmlichen Ehescheidung steht nichts mehr im Weg !
Mein Anliegen ist es, in diesem sehr persönlichen Rechtsgebiet für meine Mandanten den passenden Vertrag zu entwerfen. In meiner Kanzlei finden Sie einen ruhigen und persönlichen Rahmen, um die Lösung Ihres Trennungsfalles zu erarbeiten, wobei Zuhören und Einfühlen für mich selbstverständlich sind. Als Familienanwältin empfinde ich es dabei als meine Verantwortung, auf keinen Fall Konflikte zu verschärfen, sondern vielmehr vermittelnd zu wirken hin zu tragfähigen Lösungen.
Sie suchen einen Anwalt für friedliche Trennungen und Scheidungen im Raum Dinslaken, Hünxe, Wesel oder Duisburg?
Oder Sie haben Interesse an einer friedlichen Trennung und Scheidung?
Erreichen Sie mich gern unter:
Scheidungsanwalt Monika Overländer – Rechtsanwältin für Familienrecht in Hünxe
Telefon: 02858/836060.
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