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Einfache Scheidung! – Ihr gutes Recht vom 18.05.2016

Einfache Scheidung!

Im Trennungsfall der beste Weg

 

Lena und Sebastian sind zusammen zu mir gekommen. Sie sind gerade getrennt, haben Kinder, es soll alles ganz einvernehmlich laufen. Ich bin froh, dass sie jetzt da sind. Denn: Nur die Ehescheidung muss gem. § 1564 BGB gerichtlich erfolgen. Alle übrigen Punkte wie Unterhalt, Zugewinn usw. können außergerichtlich gelöst werden. Wer dies nutzt, kann viel Zeit und Geld sparen, vor allem werden alle Beteiligten (Kinder!)am wenigsten belastet.

Am Anfang sollte, wie bei den beiden, eine umfassende Trennungsberatung stehen. Dies verlangt von mir als Familienanwältin Einfühlungsvermögen, mich auf den individuellen Fall einzulassen. Alle Aspekte des Trennungsfalles werden beleuchtet und die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Außerdem werden alle Informationen vermittelt, die jetzt wichtig sind, wie Fristen, Kosten usw..

Der Scheidungsantrag kann erst nach dem Trennungsjahr beim Gericht eingereicht werden. Die Zeit bis dahin kann dann sehr gut genutzt werden, um die anderen Punkte, die sog. Scheidungsfolgesachen, unter der anwaltlichen Begleitung mit dem Noch-Ehepartner außergerichtlich zu regeln und ggf. einen Vertrag (Scheidungsfolgenvereinbarung) zu schließen. Das anschließende gerichtliche Scheidungsverfahren ist überschaubar und ohne böse Überraschungen, weil ja bereits alles Übrige vorher geklärt wurde!

Gem. § 1566 I BGB gilt die Ehe als gescheitert und ist zu scheiden, wenn die beiden ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung möchten. Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt reicht für einen Ehepartner den Scheidungsantrag ein. Der andere Partner stimmt dem Scheidungsantrag zu, was möglich ist, ohne einen eigenen RA zu beauftragen. Es schließt sich ein schriftliches Verfahren an, das weitgehend der RA führt. Abschließend findet ein Anhörungstermin vor Gericht statt, den die beiden mit ihrem RA wahrnehmen und der erfahrungsgemäß ca. 10 Minuten dauert. Wenn die beiden auf ihr Rechtsmittel der Beschwerde verzichten, wird die Scheidung sofort rechtskräftig und sie verlassen frisch geschieden das Gericht.

In meiner Kanzlei finden Sie einen ruhigen und persönlichen Rahmen und mein Ziel ist es, mit meinen Mandantinnen und Mandanten die beste Lösung für ihre Trennung und Scheidung zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Sie suchen einen Anwalt für friedliche Trennungen und Scheidungen im Raum Dinslaken, Hünxe, Wesel oder Duisburg?
Oder Sie haben Interesse an einer umfangreichen Trennungsberatung?

Erreichen Sie mich gern unter:

Scheidungsanwalt Monika Overländer – Rechtsanwältin für Familienrecht in Hünxe
Telefon: 02858/836060.
E-Mail: info@scheidungsanwaeltin-overlaender.de

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