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Die einvernehmliche Scheidung – Niederrheinanzeiger-Dinslaken vom 16.07.2014

Die einvernehmliche Scheidung

Friedliche Trennungen und Scheidungen

 

Mehr Energie Sommer und Sonne zu genießen !

 

Im Fall der Trennung ist die einvernehmliche Scheidung der beste Weg. Sie sparen Zeit und Kosten, vor allem aber werden alle Beteiligten (Kinder !) nicht unnötig belastet.

 

Allerdings ist dies nur möglich, wenn Sie sich die Fähigkeit erhalten haben, mit Ihrem getrennten Partner zu reden. Die konstruktive Lösung muss im Vordergrund stehen und die Bereitschaft zum gegenseitigen Nachgeben vorhanden sein. Es lohnt sich !

 

Das Trennungsjahr bis zum Scheidungsantrag kann gut genutzt werden, um mit Ihrem Anwalt des Vertrauens alle anderen Punkte wie Unterhalt, Zugewinn, Grundbesitz usw. außergerichtlich zu lösen und ggf. eine Scheidungsfolgenvereinbarung hierüber zu schließen. Dann steht der einverständlichen Scheidung nichts mehr im Weg.

 

In § 1564 BGB ist vorgeschrieben, dass die Scheidung gerichtlich erfolgen muss und die Ehepartner mündlich anzuhören sind. Der Scheidungsantrag kann gestellt werden, wenn Sie 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung möchten. Dann gilt die Ehe gem. § 1566 I BGB als gescheitert und ist zu scheiden.

 

Sie beauftragen einen RA für Sie den Scheidungsantrag einzureichen. Der andere Partner stimmt dem Scheidungsantrag zu, was möglich ist ohne selbst einen zweiten RA zu beauftragen. Nach einem Besprechungstermin am Anfang wird das Scheidungsverfahren vom RA für Sie geführt. Sie brauchen nur einmal einen Fragebogen für den Rentenausgleich ausfüllen.

 

Abschließend findet ein kurzer Gerichtstermin statt, den Sie gemeinsam mit Ihrem RA wahrnehmen. Wenn Sie auf Ihr Rechtsmittel verzichten, wird die Scheidung übrigens sofort rechtskräftig und Sie verlassen frisch geschieden den Gerichtssaal.

 

 

Sie suchen einen Anwalt für friedliche Trennungen und Scheidungen im Raum Dinslaken, Hünxe, Wesel oder Duisburg?
Oder Sie haben Interesse an einer umfangreichen Trennungsberatung?

Erreichen Sie mich gern unter:

Scheidungsanwalt Monika Overländer – Rechtsanwältin für Familienrecht in Hünxe
Telefon: 02858/836060.
E-Mail: info@scheidungsanwaeltin-overlaender.de

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